NDR Programme kommen nach Garding

5.01.2005


 

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                      Drucksache 15/3900

15. Wahlperiode                                                                                                05-01-11

Antrag

der Landesregierung

Vorschlag der Landesregierung für eine Entscheidung des Landtages nach § 4     Abs. 1 Landesrundfunkgesetz (LRG) über die Zuordnung von Übertra­gungskapazitäten für Hörfunk

Der Landtag wolle beschließen:

Nach § 4 Abs. 1 LRG wird entschieden:

1. Der Körperschaft des öffentlichen Rechts „DeutschlandRadio" (DLR) wird am Standort Lauenburg die UKW-Frequenz 95,8 MHz zugeordnet.

2. Dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) werden am Standort Garding die UKW-Frequenzen 105,8 und 89,2 sowie 90,1 und 107,0 MHz zugeordnet.

Begründung:

A.

In Schleswig-Holstein steht - durch NDR und DLR initiiert - die Zuordnung von Übertra­gungskapazitäten für den Hörfunk an. Das Zuordnungsverfahren richtet sich nach § 4 des Rundfunkgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesrundfunkgesetz - LRG) vom 07. Dezember 1995 (GVOBI. Schl.-H. S. 422), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Oktober 2004 (GVOBI. Schl.-H. S. 396).


 

Drucksache 15/3900                                                Schleswig-Holsteinischer Landtag -15. Wahlperiode

 

 

 

 

Das Verfahren bezieht sich auf folgende UKW-Frequenzen:

Standort

 

Frequenz in MHz

 

Maximal wirksame Strahlungsleistung (ERP)

 

Garding

 

105,80

 

19,0 dBW

 

Garding

 

89,20

 

17,0 dBW

 

Garding

 

90,10

 

24,0 dBW

 

Garding

 

107,00

 

23,0 dBW

 

Lauenburg

 

95,80

 

20,0 dBW

 

Die vorstehenden Kapazitäten am Standort Garding sind noch nicht abschließend tele­kommunikationstechnisch und -rechtlich koordiniert. Mit dem Abschluss des Koordinie­rungsverfahrens kann jedoch in absehbarer Zeit gerechnet werden. Bis dahin stehen die Sendemöglichkeiten unter einem entsprechenden Vorbehalt.

 

B.

Der Vorschlag der Landesregierung sieht vor, die vier Frequenzen mit dem Standort Garding antragsgemäß, dem NDR zuzuordnen. Der NDR möchte mit diesen UKW-Sendern für seine Programme NDR 1 Welle Nord, NDR 2, NDR Kultur und NDR Info im Stadtgebiet Garding insbesondere für den mobilen Empfang künftig eine Empfangsqua­lität bewirken, die seinem üblichen Standard entspricht (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 LRG).

Der Vorschlag der Landesregierung sieht ferner vor, die Frequenz mit dem Standort Lauenburg antragsgemäß. DLR zuzuordnen. Die Frequenz soll eine Versorgungslücke für das Programm „Deutschland Radio Berlin" schließen. Dies steht in Übereinstimmung mit der Regelung in § 4 Abs. 2 Nr. 4 LRG.

C.

 

Zur Vorbereitung ihres Vorschlags hat die Landesregierung das in § 4 Abs. 4 LRG vor-

gesehene Verfahren durchgeführt. Beteiligt worden sind: die ULR, die ihrerseits die im Lande zugelassenen Rundfunkveranstalter beteiligt hat, der NDR, das ZDF, das Deutschland Radio (DLR) sowie die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Diese haben zum o. a. Vorschlag keine Bedenken geäußert.

Quelle: Landesregierung SH

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